Haus Magnolia
Suchtkrankenhilfe
für Familien
Das Haus Magnolia befindet sich im Land Branden-
burg, im Landkreis Barnim, in der Gemeinde Wand-
litz, im Ortsteil Klosterfelde, in der Mühlenstaße 10.
Es liegt geschützt am Waldrand ohne Straßen-
verkehr. Das Gelände ist groß und weitläufig mit
einem schönen Spielplatz. Mit dem Fahrrad sind
zahlreiche Badeseen schnell erreichbar. In Kloster-
felde befinden sich alle notwendigen Geschäfte.
Arztpraxen sind zu Fuß erreichbar. Die Kinder kön-
nen in 10 Minuten zur Schule laufen. In Klosterfelde
befindet sich auch ein Kindergarten.
Vom Bahnhof in Klosterfelde kann das Berliner
Stadtzentrum in 45 Minuten erreicht werden.
Im Haus Magnolia werden suchtbelastete Fami-
lien betreut. Die Eltern bleiben hauptverantwort-
lich für ihre Kinder. Sie werden von den Mitarbeiter-
Innen nur in den Bereichen unterstützt, in denen sie
wirklich Hilfe benötigen.
Die Begleitung im Haus Magnolia zielt dabei auf die
Stärkung der Familie in drei Bereichen: der Selbst-
sorgefähigkeit, der Fürsorgefähigkeit und der Ge-
meinschaftsfähigkeit.
Es werden therapeutische Maßnahmen angeboten.
Alle Maßnahmen sind dafür da, die Abstinenzfähig-
keit zu fördern und die Beziehung zwischen den El-
tern und ihren Kindern zu stärken. Eltern und Kin-
der nehmen an Therapien teil, jeder für sich und
auch gemeinsam.
Es sind rund um die Uhr MitarbeiterInnen anwe-
send, die der Familie auf ihrem Weg in die Unab-
hängigkeit helfen. Es steht eine Bezugstherapeutin
an der Seite jeder Familie. Diese begleitet die Fami-
lie durch ihre Zeit im Haus Magnolia.
Wenn die Familien im Haus Magnolia aufgenom-
men werden, erarbeiten sie als Erstes eine Übersicht
ihrer Stärken. Dabei wird deutlich, was die Familien
sehr gut alleine können. Es wird auch deutlich, wo-
bei sie Unterstützung benötigen und wo die Mitar-
beiterinnen ihnen Dinge abnehmen können oder
müssen. Gemeinsam wird dann der Hilfeplan und
der individuelle Wochenplan entwickelt.
Kostenübernahme
Für das Haus Magnolia werden zwei Kostenüber-
nahmen benötigt.
Kostenübernahme für die Eltern: Zuständig ist der
Träger der Sozialhilfe / Eingliederungshilfe. Der An-
spruch auf Kostenübernahme ergibt sich aus §§53,
54 SGB XII.
Kostenübernahme für das Kind: Zuständig ist das
örtliche Jugendamt. Der Anspruch auf Kostenüber-
nahme ergibt sich aus §§ 34, 35a SGB VIII.
Das Haus Magnolia ist ein anerkannter Träger der
freien Jugendhilfe.
Das Haus Magnolia ist nach §35 Betäubungsmittel-
gesetz (Therapie statt Strafe) anerkannt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Haus Magnolia
Mühlenstraße 10, 16348 Wandlitz
Telefon 033396 - 879336
Ansprechpartner Frau Streiter, Herr Böhmer
www.hiram-haus.de / haus magnolia
Email: magnolia@hiram-haus.de
Die Familien können sich aussuchen, ob sie mit ihren
Kindern in einem Doppelzimmer leben oder jeweils
ein Einzelzimmer bewohnen wollen. Die Zimmer
liegen dicht beieinander. Es wird gemeinsam ge-
kocht und gegessen. Den Speiseplan und die Aus-
wahl der Lebensmittel bestimmen die Familien mit
den Betreuerinnen gemeinsam.
Die Aufenthaltsdauer ist individuell. Je nach Stär-
ken und Entwicklungstempo der Familien. Die Fami-
lien können bis zu drei Jahren im Haus Magnolia
bleiben. Es geht aber auch wesentlich kürzer. Der
Mindestaufenthalt beträgt sechs Monate. Spätes-
tens alle sechs Monate wird gemeinsam geprüft,
welche Fortschritte die Familie macht und ob sie
noch Hilfe benötigt.