Haus Turmalin
Dauerwohn- und
Therapieeinrichtung
Die Dauerwohn- und Therapieeinrichtung Haus
Turmalin liegt in Neudorf, im Bundesland Branden-
burg (Landkreis Barnim), zwischen den Orten Klo-
sterfelde und Prenden, in der Gemeinde Wandlitz.
Der nächstgelegene Regionalbahnhof befindet sich
in Klosterfelde, einen Kilometer entfernt von Neu-
dorf. Von dort kann das Berliner Stadtzentrum in
45 Minuten erreicht werden. Das Haus Turmalin
bietet 32 Einzelzimmer.
Das Haus Turmalin befindet sich auf dem großen
Gutsgelände von Neudorf. Dieses Gut wird gemein-
sam mit dem Haus Rubikon genutzt. Es ist zugleich
ein ökologischer Landwirtschaftsbetrieb und eine
Meistertischlerei, in der die Tagesstrukturierung
durch Arbeitstherapie stattfindet.
Im Haus Turmalin werden Menschen betreut, die
aufgrund von langjähriger Alkoholabhängigkeit
chronische Folgeschäden aufweisen und mittel-
fristig zu einer selbstständigen Haushaltsführung
nicht in der Lage sind.
Eine sorgfältige Analyse der Ressourcen, Kompe-
tenzen, Defizite und der Lebensgeschichte ist die
Grundlage für die Arbeit mit den BewohnerInnen.
Dabei stehen vor allem die Ziele im Vordergrund,
die sich die BewohnerInnen selber stellen. Diese
Ziele einer Realitätsprüfung zu unterziehen, ist eine
wichtige Aufgabe im Haus Turmalin.
Grundlage für alle Betreuungstätigkeiten ist der
individuelle Hilfeplan. In ihm werden verbindlich
alle Ziele und Maßnahmen verabredet, die die Be-
wohnerInnen für wichtig erachten.
In regelmäßigen Vorblick – und Rückblickgesprä-
chen wird ausgewertet, ob Vereinbarungen einge-
halten und die gemeinsamen Ziele erreicht wurden.
Die Ergebnisse dieser Auswertung fließen in die Er-
stellung des neuen Hilfeplans ein.
Im Bezugsbetreuersystem ist dies die Aufgabe des/
der BezugsbetreuerIn. Er/Sie steht seinen/ihren Be-
wohnerInnen als AnsprechpartnerIn zur Verfügung.
Der/die BezugsbetreuerIn vertritt seine/ihre Be-
wohnerIn im Betreuungsteam und das Betreuungs-
team bei seinen Bewohnern.
Die Kostenübernahme erfolgt durch den Sozialhil-
feträger auf der Grundlage der Eingliederungshilfe,
§§53/54 SGB XII. Die Voraussetzungen für die Kosten-
übernahme unterscheiden sich je nach Zuständig-
keit des Kostenträgers. Bitte wenden Sie sich an
die MitarbeiterInnen der Einrichtung. Den aktuellen
Kostensatz senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Ansprechpartner:
Telefonisch stehen Ihnen Herr Böhmer (Leiter
der Einrichtung) oder KollegInnen unter Telefon
033396 70336 zur Verfügung. Ein ausführliches
Konzept senden wir auf Anfrage gerne zu.
Hiram Haus Turmalin
Neudorf 7 | 16348 Klosterfelde
Kontakt: www. hiram-haus.de
Email: turmalin@hiram-haus.de
Der/die BezugsbetreuerIn führt die Einzelgesprä-
che durch, organisiert und delegiert gesundheit-
liche und soziale Belange, hält Kontakt mit den
FachtherapeutInnen, stellt seine/ihre Bewohner-
Innen in Teambesprechungen vor und ist verant-
wortlich für Dokumentation und Konsultationen
aller Art.
Die Beziehung zwischen dem/der BezugsbetreuerIn
und seinen/ihren BewohnerInnen wird durch regel-
mäßige Teamreflexionen unterstützt und die Quali-
tät der Interventionen durch externe Supervisoren
gefördert. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die
sozialarbeiterische Begleitung gelegt, insbesondere
bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, Schuld-
nerberatung, Schuldenregulierung, gerichtlichem
Betreuungsbedarf, Auflösung früheren Wohnraums,
Familienangelegenheiten u.v.m.
Die soziale Selbstständigkeit der BewohnerInnen
zu erhalten und zu fördern ist unser Ziel. Die sozial-
pädagogischen, arbeits,- kunst- und bewegungs-
therapeutischen Angebote dienen der Stabilisie-
rung und Förderung vorhandener Kompetenzen.
Diese Maßnahmen werden als Gruppen- und Einzel-
therapien durchgeführt.
Die BewohnerInnen haben die Möglichkeit, sich
über Gremien wie den Bewohnerbeirat aktiv an der
Gestaltung der Einrichtung zu beteiligen. Zur Tages-
strukturierung arbeiten die BewohnerInnen im
Bereich Hauswirtschaft, Handwerk, Landwirtschaft
und Gartenbau. Je nach Neigung und Können.
Die soziale Selbstständigkeit
der BewohnerInnen zu erhalten
und zu fördern ist unser Ziel.